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Gesetzliche Regelungen

Ab 01.01.2022 ist es verboten, „männliche Küken der Gattung Haushuhn, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, zu töten.“ (§4c, Satz 1 Nr. 1)

Ab 01.01.2024 ist es zusätzlich verboten, „ab dem siebten Bebrütungstag Eingriffe an einem Hühnerei vorzunehmen, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben.“ (§4c, Satz 1 Nr. 2)

 

Unser Angebot

Wir können Ihnen Junghähne aus sowohl konventioneller und ökologischer Haltung nach KAT als auch aus ökologischer Haltung nach Naturland anbieten. Außerdem gibt es für die konventionelle Haltung die Möglichkeit der Hyperspektral-Methode mit unserem Cheggy-Früherkennungsverfahren.

Um Ihnen in jedem Fall 100% lückenlose Rückverfolgbarkeit und Transparenz bieten zu können, erhalten Sie bei uns Legehahn- und Früherkennungs-Zertifikate. Diese sind mit einzigartigen Chargennummern der Legehähne versehen. Diese Chargennummern werden auf allen begleitenden Dokumenten von Auftragsbestätigungen über Lieferscheine und Rechnungen bis hin zum Schlachtbericht festgehalten. 

"Ausstieg aus dem Kükentöten beginnt in einer deutschen Brüterei!"

Ihre Vorteile im Überblick:

Zuverlässiger

Partner

Transparenz

Lückenlose

Rück­ver­folg­bar­keit